Das Berufsbild des Klinischen Psychologen und der Klinischen Psychologin

 
vorwärts zu Kap 1 Einleitung

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG
2. BEGRIFFSBESTIMMUNG
3. AUSBILDUNG
4. ARBEITSFELDER
5. FUNKTIONEN
    5.1. Diagnostik
    5.2. Gutachterliche Tätigkeit
    5.3. Prävention
    5.4. Behandlung
    5.5. Supervision
    5.6. Forschung
    5.7. Fortbildung und Weiterbildung / Unterricht / Schulung
    5.8. Konzeptionelle Tätigkeit
    5.9. Personalwesen
6. BERUFSSTÄNDISCHE ANLIEGEN
7. ETHISCHE RICHTLINIEN
8. SPEZIALAUSBILDUNG

Das 'Berufsbild des Klinischen Psychologen und der Klinischen Psychologin' wurde von der SVKP erstmals im Juli 1983 in dieser Form beschrieben. Revisionen erfolgten an der Mitgliederversammlung 1994 in Luzern und letztmals am 12. Mai 2000 in Zürich.

 
zum Inhaltsverzeichniszurück zum Inhaltsverzeichnisvorwärts zu Kap 2 Begriffsbestimmung

1. EINLEITUNG

Diese Informationsschrift richtet sich an Behörden, Versicherungen, Krankenkassen, an Institutionen des Gesundheitswesens, an Berufskollegen und an interessierte Personen, mit denen die Klinischen Psychologinnen und Psychologen zusammen arbeiten.
Der Zweck dieser Schrift besteht darin, einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Klinischen PsychologInnen zu geben. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit den psychologischen Aspekten von Störungen, Krankheiten oder aussergewöhnlichen psychischen Zuständen. Diese Phänomene sollen beschrieben, erfasst, klassifiziert, erklärt und behandelt werden. Dazu werden Erkenntnisse, Theorien, Methoden und Techniken der Psychologie und ihrer Nachbardisziplinen herangezogen.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 1 Einleitungvorwärts zu Kap 3 Ausbildung

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG

Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich auf der Grundlage psychologischer Theorien und Erkenntnisse mit psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen. Sie befasst sich in Forschung und Praxis mit der Prävention, Entstehung und Behandlung solcher Störungen.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 2 Begriffsbestimmungvorwärts zu Kap 4 Arbeitsfelder

3. AUSBILDUNG

Die Grundausbildung der Klinischen PsychologInnen umfasst ein abgeschlossenes Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie und ausgewiesene Kenntnisse in Psychopathologie.
Die Spezialausbildung zur "Fachpsychologin für Klinische Psychologie FSP" oder zum "Fachpsychologen für Klinische Psychologie FSP" erfolgt berufsbegleitend zur praktischen Tätigkeit und beinhaltet auch eine Zusatzausbildung in Psychotherapie. Sie umfasst eine mindestens fünfjährige klinisch-psychologische Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- oder Justizwesens, welche eine Weiterbildung garantiert. Mindestens ein Jahr davon muss in einer psychiatrischen Institution absolviert werden, wo ein breites Spektrum von Krankheiten kennengelernt werden kann.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 3 Ausbildungvorwärts zu Kap 5 Funktionen

4. ARBEITSFELDER

Klinische PsychologInnen arbeiten in Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesens.
Institutionen der stationären Behandlung sind psychiatrische, psychosomatische und neurologische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Suchtkliniken, Spitäler, Heime und Anstalten des Straf- und Massnahmenvollzuges.
Institutionen der ambulanten Behandlung sind Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, Polikliniken, psychologische Institute der Universität sowie Beratungs- und Abklärungsstellen verschiedener Spezifität (Ehe, Partnerschaft, Erziehung, Schule, Sucht etc.).
Ferner arbeiten viele Klinische PsychologInnen in freier Praxis.
Ausserdem sind sie in Bereichen der Forschung, Lehre und Wirtschaft vertreten.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 4 Arbeitsfeldervorwärts zu Kap 5.2. Gutachterliche Tätigkeit

5. FUNKTIONEN

Die Klinischen PsychologInnen führen die nachfolgenden Funktionen eigenverantwortlich aus.

 

5.1. Diagnostik

Zu den Untersuchungsmethoden der psychologischen Diagnostik gehören das klinische Interview, die Anamneseerhebung, die Exploration, psychologische Tests und die Verhaltensbeobachtung. Die Befunde führen zur diagnostischen Einordnung und zur Indikationsstellung. Sie sind Grundlage für jegliche Intervention. Ausserdem dienen diagnostische Überlegungen der Verlaufskontrolle und tragen zur Qualitätssicherung bei.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.1. Diagnostikvorwärts zu Kap 5.3. Prävention

5.2. Gutachterliche Tätigkeit

Klinische PsychologInnen führen Konsiliardienste durch und übernehmen gutachterliche Aufträge zivil- und strafrechtlicher Natur für Zivil- und Militärgerichte, zivile und militärische Behörden (Vormundschaftsbehörden, Bundesamt für Statistik etc.), IV-Stellen, Versicherungsgesellschaften und andere.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.2. Gutachterliche Tätigkeitvorwärts zu Kap 5.4. Behandlung

5.3. Prävention

Zur beruflichen Tätigkeit der Klinischen PsychologInnen gehören die Prinzipien und Möglichkeiten der psychologischen Prävention.
Primäre Prävention bedeutet die Verhütung eines erstmaligen Ausbruchs einer Erkrankung. Sekundäre Prävention richtet sich an gefährdete Personen und beinhaltet Massnahmen, die einen langfristigen Verlauf einer Erkrankung verhüten; sie umfasst Früherkennung, Frühberatung und Rückfallverhütung. Tertiäre Prävention zielt auf die Verhinderung von Folgeschäden, zum Beispiel sozialer Natur, Invalidisierung oder Chronifizierung.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.3. Präventionvorwärts zu Kap 5.5. Supervision

5.4. Behandlung

Die Behandlung umfasst die individuelle Therapieplanung und die Durchführung der Behandlung im Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familiensetting. Damit verbunden ist die Dokumentation der entsprechenden Arbeit (Krankengeschichte) und die dazugehörende Evaluation und Reflexion der eigenen Arbeit.
Weiter gehören zur psychotherapeutischen Behandlung im engeren Sinne die Beratung, die Krisenintervention, Rehabilitation, die Vermittlung einer psychotherapeutischen Nachbehandlung sowie der Einbezug von Personen aus dem Umfeld der Klientin oder des Klienten.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.4. Behandlungvorwärts zu Kap 5.6. Forschung

5.5. Supervision

Supervision ist die Besprechung und Reflexion der praktischen Tätigkeit von Personen in psychosozialen Berufen im Hinblick auf Problemangemessenheit, regelgerechte Durchführung der Behandlung und persönliche Beteiligung. Sie umfasst individuelle, fallbezogene und institutionsspezifische Aspekte der klinisch-psychologischen Tätigkeit und dient der Qualitätssicherung und der Professionalität der Arbeit.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.5. Supervisionvorwärts zu Kap 5.7. Fort- und Weiterbildung

5.6. Forschung

Klinische PsychologInnen sind ausgebildet in empirischer Forschung, Wissenschaftstheorie, Statistik und Methodenlehre. Ihre Tätigkeiten umfassen Literaturarbeiten, Planung, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen sowie deren Publikation.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.6. Forschungvorwärts zu Kap 5.8. Konzeptuelle Tätigkeit

5.7. Fort- und Weiterbildung / Unterricht / Schulung

Klinische PsychologInnen erarbeiten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institution, sind beteiligt an Fallbesprechungen, organisieren Seminare, Tagungen und Ausbildungsveranstaltungen. Sie lehren an Universitäten, Fachschulen und anderen Bildungsinstitute. Sie übernehmen die fachliche Begleitung und Anleitung von PsychologiepraktikantInnen und anderen PsychologInnen in Ausbildung.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.7. Fort- und Weiterbildungvorwärts zu Kap 5.9. Personalwesen

5.8. Konzeptuelle Tätigkeit

Klinische PsychologInnen wirken bei der Entwicklung der gesamten Organisationsstruktur einer Klinik und anderer Dienste und Unternehmen mit. Sie sind beteiligt an der Gestaltung des Milieus in den Abteilungen und an der Strukturierung und der Konzeptualisierung von verschiedenen Diensten. Sie arbeiten Leitbilder aus, sind an Projektarbeiten beteiligt und fördern die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen allen Mitarbeitenden.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap. 5.8. Konzeptuelle Tätigkeitvorwärts zu Kap 6 Berufsständische Anliegen

5.9. Personalwesen

Die Personalselektion, Personalführung und die Personalqualifikation gehört zu den Aufgabenbereichen der Klinischen PsychologInnen. Sie können auch im Bereich der Organisations- und Betriebsentwicklung tätig sein.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap 5.9. Personalwesenvorwärts zu Kap 7 Ethische Richtlinien

6. BERUFSSTÄNDISCHE ANLIEGEN

Die SVKP nimmt als Fachverband der FSP die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr. Zweck und Inhalt der Verbandstätigkeit sind in den Statuten festgelegt.
zum Inhaltsverzeichniszurück zu Kap 6 Berufsständige Anliegenvorwärts zu Kap 8 Spezialausbildung

7. ETHISCHE RICHTLINIEN

Die Mitglieder der SVKP beachten die ethischen Richtlinien gemäss der Berufsordnung der FSP.
zum Inhaltsverzeichniszurück zum Kap 7 Ethische Richtlinien

8. SPEZIALAUSBILDUNG

Die SVKP ist für die Weiterbildung in Klinischer Psychologie gemäss Postgraduierten-Curriculum verantwortlich. Dazu bildet sie eine Kommission, den Ausschuss für Weiterbildung AWB, welcher sich gemäss den beschriebenen Verpflichtungen einsetzt und im speziellen die Vorprüfungen für den FachpsychologInnentitel übernimmt. Die Vergabe des FachpsychologInnentitels ist Aufgabe der FSP.