2. BEGRIFFSBESTIMMUNG
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| Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und
Verhalten des Menschen. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich auf
der Grundlage psychologischer Theorien und Erkenntnisse mit
psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen. Sie
befasst sich in Forschung und Praxis mit der Prävention, Entstehung und
Behandlung solcher Störungen. |
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3. AUSBILDUNG
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| Die Grundausbildung der Klinischen
PsychologInnen umfasst ein abgeschlossenes Universitätsstudium im
Hauptfach Psychologie und ausgewiesene Kenntnisse in Psychopathologie. |
| Die Spezialausbildung zur
"Fachpsychologin für Klinische Psychologie FSP" oder zum "Fachpsychologen für Klinische
Psychologie FSP" erfolgt berufsbegleitend zur
praktischen Tätigkeit und beinhaltet auch eine Zusatzausbildung in
Psychotherapie. Sie umfasst eine mindestens fünfjährige
klinisch-psychologische Tätigkeit in einer Einrichtung des
Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- oder Justizwesens, welche eine
Weiterbildung garantiert. Mindestens ein Jahr davon muss in einer
psychiatrischen Institution absolviert werden, wo ein breites Spektrum
von Krankheiten kennengelernt werden kann. |
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4. ARBEITSFELDER
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| Klinische PsychologInnen arbeiten in
Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesens. |
| Institutionen der stationären Behandlung sind
psychiatrische, psychosomatische und neurologische Kliniken,
Rehabilitationskliniken, Suchtkliniken, Spitäler, Heime und Anstalten
des Straf- und Massnahmenvollzuges. |
| Institutionen der ambulanten Behandlung sind
Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, Polikliniken, psychologische
Institute der Universität sowie Beratungs- und Abklärungsstellen
verschiedener Spezifität (Ehe, Partnerschaft, Erziehung, Schule, Sucht
etc.). |
| Ferner arbeiten viele Klinische PsychologInnen
in freier Praxis. |
| Ausserdem sind sie in Bereichen der Forschung,
Lehre und Wirtschaft vertreten. |
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5. FUNKTIONEN
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| Die Klinischen PsychologInnen führen die
nachfolgenden Funktionen eigenverantwortlich aus.
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5.1. Diagnostik
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| Zu den Untersuchungsmethoden der psychologischen
Diagnostik gehören das klinische Interview, die Anamneseerhebung, die
Exploration, psychologische Tests und die Verhaltensbeobachtung. Die
Befunde führen zur diagnostischen Einordnung und zur
Indikationsstellung. Sie sind Grundlage für jegliche Intervention.
Ausserdem dienen diagnostische Überlegungen der Verlaufskontrolle und
tragen zur Qualitätssicherung bei. |
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5.2. Gutachterliche Tätigkeit
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| Klinische PsychologInnen führen Konsiliardienste
durch und übernehmen gutachterliche Aufträge zivil- und
strafrechtlicher Natur für Zivil- und Militärgerichte, zivile und
militärische Behörden (Vormundschaftsbehörden, Bundesamt für Statistik
etc.), IV-Stellen, Versicherungsgesellschaften und andere. |
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5.3. Prävention
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| Zur beruflichen Tätigkeit der Klinischen
PsychologInnen gehören die Prinzipien und Möglichkeiten der
psychologischen Prävention. |
| Primäre Prävention bedeutet die Verhütung eines
erstmaligen Ausbruchs einer Erkrankung. Sekundäre Prävention richtet
sich an gefährdete Personen und beinhaltet Massnahmen, die einen
langfristigen Verlauf einer Erkrankung verhüten; sie umfasst
Früherkennung, Frühberatung und Rückfallverhütung. Tertiäre Prävention
zielt auf die Verhinderung von Folgeschäden, zum Beispiel sozialer
Natur, Invalidisierung oder Chronifizierung. |
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5.4. Behandlung
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| Die Behandlung umfasst die individuelle
Therapieplanung und die Durchführung der Behandlung im Einzel-,
Gruppen-, Paar- oder Familiensetting. Damit verbunden ist die
Dokumentation der entsprechenden Arbeit (Krankengeschichte) und die
dazugehörende Evaluation und Reflexion der eigenen Arbeit. |
| Weiter gehören zur psychotherapeutischen
Behandlung im engeren Sinne die Beratung, die Krisenintervention,
Rehabilitation, die Vermittlung einer psychotherapeutischen
Nachbehandlung sowie der Einbezug von Personen aus dem Umfeld der
Klientin oder des Klienten. |
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5.5. Supervision
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| Supervision ist die Besprechung und Reflexion
der praktischen Tätigkeit von Personen in psychosozialen Berufen im
Hinblick auf Problemangemessenheit, regelgerechte Durchführung der
Behandlung und persönliche Beteiligung. Sie umfasst individuelle,
fallbezogene und institutionsspezifische Aspekte der
klinisch-psychologischen Tätigkeit und dient der Qualitätssicherung und
der Professionalität der Arbeit. |
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5.6. Forschung
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| Klinische PsychologInnen sind ausgebildet in
empirischer Forschung, Wissenschaftstheorie, Statistik und
Methodenlehre. Ihre Tätigkeiten umfassen Literaturarbeiten, Planung,
Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen sowie
deren Publikation. |
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5.7. Fort- und Weiterbildung / Unterricht / Schulung
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| Klinische PsychologInnen erarbeiten Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Institution, sind beteiligt an Fallbesprechungen, organisieren
Seminare, Tagungen und Ausbildungsveranstaltungen. Sie lehren an
Universitäten, Fachschulen und anderen Bildungsinstitute. Sie
übernehmen die fachliche Begleitung und Anleitung von
PsychologiepraktikantInnen und anderen PsychologInnen in Ausbildung. |
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5.8. Konzeptuelle Tätigkeit
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| Klinische PsychologInnen wirken bei der
Entwicklung der gesamten Organisationsstruktur einer Klinik und anderer
Dienste und Unternehmen mit. Sie sind beteiligt an der Gestaltung des
Milieus in den Abteilungen und an der Strukturierung und der
Konzeptualisierung von verschiedenen Diensten. Sie arbeiten Leitbilder
aus, sind an Projektarbeiten beteiligt und fördern die Kommunikation
und die Zusammenarbeit zwischen allen Mitarbeitenden. |
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5.9. Personalwesen
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| Die Personalselektion, Personalführung und die
Personalqualifikation gehört zu den Aufgabenbereichen der Klinischen
PsychologInnen. Sie können auch im Bereich der Organisations- und
Betriebsentwicklung tätig sein. |
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6. BERUFSSTÄNDISCHE ANLIEGEN
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| Die SVKP nimmt als Fachverband der FSP die berufsständischen
Interessen ihrer Mitglieder wahr. Zweck und Inhalt der
Verbandstätigkeit sind in den Statuten festgelegt. |
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7. ETHISCHE RICHTLINIEN
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| Die Mitglieder der SVKP beachten die ethischen Richtlinien
gemäss der Berufsordnung der FSP. |
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8. SPEZIALAUSBILDUNG
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| Die SVKP ist für die
Weiterbildung in Klinischer Psychologie gemäss
Postgraduierten-Curriculum verantwortlich. Dazu bildet sie eine
Kommission, den Ausschuss für Weiterbildung AWB, welcher sich gemäss
den beschriebenen Verpflichtungen einsetzt und im speziellen die
Vorprüfungen für den FachpsychologInnentitel übernimmt. Die Vergabe des
FachpsychologInnentitels ist Aufgabe der FSP. |